Rententipps-Archiv

Rententipps der Deutschen Rentenversicherung

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Rententipp: Existenzsicherung für Hinterbliebene

Foto: Junger Mann schaut durch ein Bücherregal (Bildrechte: drv-bund)
Finanzielle Absicherung für den Fall der Fälle bietet die gesetzliche Rentenversicherung nicht nur bei Erwerbsminderung oder im Alter, sondern bei Tod eines Versicherten auch für die Hinterbliebenen. Die wichtigsten Leistungen sind dabei die Witwen- und Witwerrente sowie die Waisenrente.

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Rententipp: Verdienst bei Witwenrente

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Stirbt ein Ehepartner, kann die Witwe oder der Witwer unter bestimmten Bedingungen eine Rente zum Ausgleich von finanziellen Verlusten erhalten.
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Rententipp: Pflicht für Selbstständige

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Abhängig Beschäftigte sind rentenversicherungspflichtig, Selbstständige sind es nicht: Von dieser Grundregel gehen wohl die meisten Selbstständigen aus. Richtig ist aber: Es gibt auch Selbstständige, die Beiträge zur Rentenversicherung zahlen müssen!
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Rententipp: Frist läuft ab

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Wer noch rückwirkend für das Jahr 2009 freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten möchte, muss sich beeilen: Die Frist läuft am 31. März ab.
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Keine Rente ohne Antrag

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Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht automatisch geleistet - sie muss beantragt werden. Wer also in Rente gehen möchte, sollte rechtzeitig vorher einen Antrag stellen und dabei die notwendigen Unterlagen einreichen. Es reicht aus, den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen.

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Rententipp: Arbeit im Ausland: Was zählt für die Rente?

Viele Deutsche träumen davon, irgendwann in einem anderen Land zu arbeiten. Manche treibt das Fernweh, andere versprechen sich durch Auslandserfahrung und Sprachkenntnisse bessere Karrierechancen, wenn sie nach Deutschland zurückkehren.
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Rententipp: Rentenanspruch trotz Befreiung

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Auch Personen, von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, können unter Umständen Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden. Das ist nach neuer Gesetzgebung möglich, wenn die Erziehung nicht annähernd gleichwertig wie in der gesetzlichen Rentenversicherung in einem Versorgungswerk berücksichtigt wird.


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Rententipp: Ab wann gibt es Altersrente?

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„Ab wann kann ich eigentlich in Rente gehen?“ Darüber hat sicher schon jeder einmal nachgedacht, aber die Wenigsten können die Frage prompt beantworten. Das Rentenrecht bietet nämlich verschiedene Arten von Altersrenten, die ab einem jeweils unterschiedlichen Lebensalter bezogen werden können.

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Rententipp: Hilfe für Witwen

Eine schnelle finanzielle Unterstützung erhalten Witwen – und auch Witwer! - von der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn der Ehepartner vor seinem Tod schon eine Rente bezogen hat: Sie können innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod bei der Deutschen Post AG einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen.
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Rententipp: Erziehungsrente - Unterhaltsersatz für Geschiedene

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Vor einer schwierigen finanziellen Situation stehen Geschiedene, die Kinder erziehen, oftmals dann, wenn der Ex-Ehepartner stirbt und damit die Unterhaltszahlung entfällt. Hier kann von der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer Erziehungsrente geholfen werden.

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Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

03.04.2009