Auswirkungen des Versorgungsausgleichs
Durch einen Versorgungsausgleich vermindern sich bei dem ausgleichspflichtigen Ehegatten die Anrechte. Bei dem ausgleichsberechtigten Ehegatten erhöhen sich seine bestehenden Anrechte oder es wird ein neues Anrecht begründet.Der Versorgungsausgleich wirkt sich vor allem auf die Höhe der Rente aus. Wird noch keine Rente gezahlt, merken die Rentenversicherungsträger den Versorgungsausgleich vor, um ihn bei zukünftigen Renteninformationen und Rentenauskünften zu berücksichtigen.
Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann mit dem Versorgungsausgleich eine Wartezeit erfüllen. Die Wartezeit ist neben anderen Voraussetzungen erforderlich, um eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu bekommen.
Die Rente des ausgleichspflichtigen Ehegatten ist um den Versorgungsausgleich selbst dann zu kürzen, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte noch keine Rente aus dem erworbenen Anrecht bezieht oder verstorben ist.
In bestimmten Fällen ist eine teilweise oder vollständige Aussetzung der Kürzung der Rente möglich. Diese Fälle heißen in der Gesetzessprache Anpassungen.
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
15.04.2010