Riester-Sparer: Zulagen müssen bis Jahresende beantragt werden
Riester-Sparer sollten sich beeilen. Wer die staatliche Zulage für 2007 noch nicht beantragt hat, kann das nur noch bis zum 31. Dezember tun. Wer diese Frist versäumt, verschenkt bares Geld. Denn: Die Zulagen fließen nicht automatisch in den Altersvorsorgevertrag und für die Förderung gilt eine Zwei-Jahres-Frist. Das bedeutet, die Zulage ist jedes Jahr beim Anbieter der Riester-Rente – er verschickt auch die entsprechenden Formulare - zu beantragen. Möglich ist aber auch, seinen Versicherer dauerhaft zu bevollmächtigen und dann nur noch Änderungen, z. B. die Geburt eines Kindes, mitzuteilen.
Die Grundzulage für Riester-Sparer beträgt für 2007 bis zu 114 Euro jährlich, die Kinderzulage 138 Euro. Ab 2008 sind es bis zu 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage. Für ab 2008 geborene Kinder zahlt der Staat bis zu 300 Euro Zulage. Für junge Neu-Riesterer bis 25 Jahre gibt es einen einmaligen Sonderbonus von 200 Euro.
Auch wer bisher nicht „riestert“, kann sich für das Jahr 2009 noch alle Vorteile an Zulagen und Steuerersparnissen sichern. Voraussetzung ist allerdings, dass bis zum Jahresende ein Riester-Sparvertrag abgeschlossen und der Eigenbetrag gezahlt wurde.
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