Ausbildungsplatzsuche zählt bei der Rente

Schulabgänger, die noch keinen Ausbildungsplatz haben, sollten sich nach Ende der Schulausbildung bei der Agentur für Arbeit melden, um sich die Anrechnung der Zeit der Ausbildungsplatzsuche bei der Rente zu sichern.

Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit kann die Zeit der Suche nach einem Ausbildungsplatz als sogenannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden und spätere Rentenansprüche mit begründen. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Schulabgänger bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend melden und zwischen 17 und 25 Jahre alt sind.

Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland unter der kostenlosen Servicetelefonnummer 0800 100048090.

Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

15.06.2010