Berufsstarter: Sicherheit von Anfang an


Was viele nicht wissen, aber trotzdem stimmt: Berufseinsteiger sind in der gesetzlichen Rentenversicherung umfangreich abgesichert. Junge Leute, die ins Berufsleben starten, sind vom ersten Ausbildungstag an rentenversichert. Sie erwerben durch die Beitragszahlung nicht nur Anwartschaften für eine spätere Altersrente, sie haben auch im Fall der Fälle Anspruch aus dem Vorsorgepaket. Das bedeutet: Auszubildende, die nach einem Arbeitsunfall erwerbsgemindert sind, können eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung erhalten. Der Anspruch besteht auch, wenn diese durch einen Wegeunfall oder durch eine Berufskrankheit bedingt ist. Falls Berufseinsteiger schon eine Familie gegründet haben, ist auch sie abgesichert. Für Ehegatten und Kinder besteht Anspruch auf Hinterbliebenenrente – und zwar ohne zusätzliche Risikozuschläge oder Gesundheitsprüfungen.

Auszubildende sind auch dann geschützt, wenn sie wegen eines Freizeitunfalls oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten können und voll erwerbsgemindert werden. Hier gilt die Sonderregel, dass die Rentenvoraussetzungen schon dann erfüllt sind, wenn die Betroffenen in den letzten zwei Jahren für mindestens ein Jahr versicherungspflichtig beschäftigt waren. Die normale Mindestversicherungszeit von fünf Jahren ist nicht erforderlich. Das gilt auch, wenn die volle Erwerbsminderung bis zu sechs Jahren nach dem Ende einer Ausbildung eintritt.

Auch bei Berufsanfängern gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Um den Versicherten nach Unfall oder Krankheit den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen, wird zunächst alles getan, um ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. Diese Rehabilitationsleistungen sind im Versicherungsschutz der gesetzlichen Rentenversicherung enthalten – und zwar ohne Aufpreis!

Mehr Informationen zum Thema gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland persönlich in jeder Auskunfts- und Beratungsstelle, am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 100048090 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-mitteldeutschland.de.

Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

01.07.2010