Rententipp: Neue Nachzahlung bringt Rente


Fünf Jahre mit Beitragszeiten sind mindestens erforderlich, um in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Anspruch auf Altersrente zu erwerben. Für diejenigen, die aufgrund von Kindererziehung Beitragszeiten erworben haben, aber trotzdem die Mindestversicherungszeit nicht erfüllen, gibt es jetzt eine neue Nachzahlungsmöglichkeit, mit der ein Rentenanspruch erworben werden kann.

Frühestens sechs Monate vor Erreichen der Altersgrenze (zurzeit das 65. Lebensjahr) kann die Nachzahlung beantragt werden. In einer Summe können dann für so viele Monate freiwillige Beiträge eingezahlt werden, dass fünf Jahre erreicht werden. Die monatliche Beitragshöhe kann dabei zwischen dem Mindestbeitrag von 79,60 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.074,60 Euro (ab 2010: 1.094,50 Euro) frei gewählt werden.

Durch die Nachzahlung entsteht ein Rentenanspruch, wobei die Rente ab Erreichen der Altersgrenze bzw. bei Nachzahlung nach Erreichen der Altersgrenze ab dem Folgemonat nach Antragstellung auf Nachzahlung gezahlt wird.

Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nummer 0800 10004800 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.


Stand: November 2009

Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

30.11.2009