KVdR und PVdR
Wie hoch sind meine Beiträge? Kann ich die Krankenkasse selbst auswählen? Zum Beginn ihrer Rente wird auch gleich Ihr Kranken- und Pflegeversicherungsschutz geregelt.
Voraussetzungen, Beginn und Ausschluss
Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist eine Pflichtversicherung. In ihr werden Sie als Rentner und Rentenantragsteller versichert, wenn Sie für eine bestimmte Dauer Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung waren.
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Befreiung
Sie haben die Möglichkeit, sich von der Pflichtversicherung in der KVdR auf Antrag befreien zu lassen.
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Beiträge & Beitragszahlung
Als versicherungspflichtiger Rentner müssen Sie aus Ihrer gesetzlichen Rente Beiträge an die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung zahlen. Die Überweisung übernimmt Ihr Rentenversicherungsträger für Sie.
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Zuschuss
Wenn Sie als Rentner freiwillig oder privat krankenversichert sind, können Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zu Ihren Aufwendungen erhalten.
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Pflegeversicherung
Sind die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt, besteht für Sie ebenfalls Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung.
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Aktuelle Werte zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 1.1.2003
Übersicht zur Höhe der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus der Rente, Vomhundertsätze für den Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung, Beitragsbemessungsgrenzen der Krankenversicherung, Grenzwerte für die Familienversicherung.
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Träger
Um die Krankenversicherung der Rentner kümmern sich die gesetzlichen Krankenkassen.
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Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
22.08.2006